Der Bund und die Kantone unterstützen Massnahmen um Beleuchtungsanlagen auf nachhaltige und kosteneffiziente Lösungen umzustellen, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erzielen.
Als Inhaber profitieren Sie von reduzierten Betriebskosten.
Die Höhe des Betrages ist abhängig davon wieviel Energie Sie zur vorherigen Installation einsparen. Die Lichtsteuerung spielt hier eine wesentliche Rolle und sollte unbedingt mit in Betracht gezogen werden. (Einatz von Präsenzmeldern, automatische Abschaltungen etc.)
Checkliste:
Die einzelnen Anwendungen haben zum Teil unterschiedliche Zulassungskriterien. Auf den Webseiten der Förderprogramme werden diese aufgelistet. Die wichtigsten Anforderungen gelten für alle Programme gleichermassen:
- Standorte in der ganzen Schweiz
- Projektzulassung durch Lightbank vor Beginn der Umsetzung
- Energienachweis nach SIA-Norm 387/4 (ohne Aussenbeleuchtungen)
- Amortisationszeit grösser als 4 Jahre
- Kein Ersatz bereits verbotener Leuchtmittel
- Kein reiner Lampenersatz
- Investitionssumme maximal 300'000 CHF*
*Projekte mit einer Investitionssumme über 300'000 CHF können direkt bei Prokilowatt beantragt werden.Registrieren:Wenn alle Zulassungskriterien in einem dieser nationalen Förderprogramme erfüllt sind, kann das Projekt – unabhängig von der Anwendung - auf
www.lightbank.ch angemeldet und registriert werden. Unmittelbar nach der Anmeldung erhält der Antragsteller ein E-Mail mit dem weiteren Vorgehen:
- Erstellen des Energienachweises
- Grundrisspläne hochladen
- Investitionskosten hochladen
Energienachweis:Der Energienachweis kann online direkt auf der Plattform erstellt werden. Auch Nachweise mit anderen zugelassenen Tools wie ReluxEnergy oder
www.lightbank.ch sind möglich.
ProKilowatt stellt relativ strenge Anforderungen an die Energieeffizienz der neuen Beleuchtungsanlage; diese sind anspruchsvoller als bei Minergie. Einsparung allein reicht also nicht – man muss einen gesetzten Maximalwert unterschreiten; dafür ist in der Regel der Einbau einer Lichtregulierung notwendig.
Erfüllt der Energienachweis die Anforderungen, erfolgt innert weniger Tage die Zulassung zu den Fördermitteln; erst jetzt darf mit der Realisierung der Massnahme begonnen werden.
Fertigstellung:Sobald die Beleuchtungssanierung ausgeführt ist, kann der Antragsteller die Fertigstellung melden. Je nach Anwendung wird ein Experte aufgeboten, der die korrekte Umsetzung und Inbetriebnahme der Anlage vor Ort überprüft.
Fördermittel:Nach der Durchführung diese «Lichtchecks», kann der Antragsteller seine Prämienrechnung online auf die Lightbank-Plattform laden. Je nach Verfügbarkeit der Bundesmittel wird die Mehrwertsteuer-befreite Subvention meist innert weniger Wochen ausbezahlt.
Die Höhe der Fördermittel ist je nach Anwendung leicht unterschiedlich. Als Richtgrösse wird ein Betrag von 200 CHF pro jährlich eingesparte MWh ausbezahlt.
Beispiel:Betrieb für Verpackungsmaterial mit einer Fläche von 5'010 m². Die gut 400 Balkenleuchten mit Leuchtstoffröhren verschiedener Wattagen wurden durch neue LED-Lichtleisten ersetzt. In den Verkehrsflächen, Lagern, Garderoben und WC-Räumen wurden neu Präsenzmelder installiert; in der Produktion war dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Die jährlich erzielte Energieeinsparung betrug 98.6 MWh/a (also -61 %), was dem Betrieb Fördermittel von 19'500 CHF einbrachte. Bei einer Investition von rund 65'000 CHF betrug die Amortisationszeit 4.4 Jahre.
Das Projekt ist eines von 600 im Rahmen der effeLED-Förderprogramme seit 2012