Wir erstellen und prüfen sämtliche Unterlagen und Dokumente für Ihren EN-111 Energienachweis in den Kantonen ZH, SG, SZ, GL, AR und GR.
Informationen EN-111
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Der Energienachweis EN-111 für die Beleuchtung ist Teil des Gesamtenergienachweises für Nichtwohngebäude. Er prüft, wie viel Energie die Beleuchtung verbraucht und ob die Beleuchtung effizient ist. Dabei wird darauf geachtet:
Wie viel Energie die Leuchten benötigen.
Ob die Beleuchtung hell genug ist für die Nutzung. (Zwingend die Norm EN 12464-1 eingehalten wird)
Dass energieeffiziente Leuchtmittel verwendet werden.
Das intelligente Lichtsteuersysteme zum Einsatz kommen.
Das Ziel ist, sicherzustellen, dass die Beleuchtung sowohl funktional als auch sparsam im Energieverbrauch ist.
Immer mehr Kantone implementieren die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014).
Bei Nichtwohngebäuden, die eine Fläche von über 1000 m² überschreiten, ist der Energienachweis EN-111 verpflichtend. Dieser Nachweis setzt sich vor allem aus dem Beleuchtungsnachweis gemäß SIA 387/4 zusammen, der die energetischen Anforderungen an die Beleuchtungssysteme spezifiziert. Zusätzlich ist eine umfassende Kontrolle des Energieverbrauchs nach Abschluss des Bauprojekts notwendig, um die Einhaltung der festgelegten Standards zu gewährleisten.
Zu einem Systemnachweis gehören folgende Unterlagen:
Formular EN-111
Ausdruck von Lichtberechnungen der typischen Räume
Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4
Grundrisspläne mit farblich markierter Nutzung sowie Beleuchtungskonzept (Leuchten, Steuerungskonzept). Aus den Plänen und dem Berechnungsausdruck müssen die Anzahl der Leuchten und deren Steuerung pro Raum nachvollziehbar sein.
Nachvollziehbare Ermittlung der Nettogeschossfläche
Leuchtendatenblätter
Als Grundlage für den Beleuchtungsnachweis SIA 387/4 dient die Norm EN 12464-1. Sie darf nicht vernachlässigt werden und ist teilweise im Arbeitsgesetz der SECO verankert. Die Norm EN 12464-1 legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten fest, um eine angemessene Lichtqualität und Sicherheit zu gewährleisten. Sie definiert Beleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten und Raumarten und berücksichtigt Faktoren wie Sehbedingungen, Ergonomie und visuelle Anforderungen. Ziel ist es, eine produktive und komfortable Arbeitsumgebung zu schaffen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten fördert. Die Norm dient als Leitfaden für Planer und Architekten, um optimale Lichtverhältnisse in Innenräumen zu erzielen.
Sie haben die Möglichkeit den Energienachweis über die webseite www.lighttool.ch (kostenlos) oder mit «RELUX Energie» (kostenpflichtig) zu erstellen.
Sie übergeben mir alle Dokumente und ich erstelle für Sie den Nachweis. Ich arbeite mit «RELUX Energie» und erarbeite die Unterlagen bis zur Unterschrift.
In verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes werden Bauvorschriften nicht von den Behörden selber, sondern im Rahmen der Privaten Kontrolle (PK) von externen Fachpersonen geprüft. Diese bestätigen zuhanden der Bewilligungsbehörde, dass ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht, nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist oder nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die privaten Fachleute liefern der Bewilligungsbehörde damit eine wichtige Grundlage für die Erteilung der Bewilligungen. Für die Projekt- und Ausführungskontrolle stehen Formulare zur Verfügung, die durch die nötigen Abklärungen führen. (Quelle)
Ich bin im Verzeichnis der befugten Personen aufgeführt. Ich erstelle nicht nur die Energienachweise, Ich kontrolliere diese auch. Bei Einhaltung aller Vorgaben unterschreibe ich das Formular EN-111. Verzeichnis der befugten Personen
Ablauf
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Informationen
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Rückruftermin
Ich bestätige Ihnen den Termin und sende Ihnen eine Teams-Einladung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Unterlagen
Sie senden mir alle nötigen Unterlagen. Ich sende Ihnen daraufhin ein Angebot für meine Leistung.
Dossier / Antrag
Ich erstelle alle Unterlagen, schnüre das komplette Paket, welches zur Einreichung bei den Behörden notwendig ist.