Wir erstellen und prüfen sämtliche Unterlagen und Dokumente
für den SIA 387/4 Beleuchtungsnachweis in den Kantonen
ZH, SG, SZ, GL, AR, GR und unterstützen Sie aktiv
bei der Beantragung von Fördergeldern.
Informationen SIA 387/4
1200
1200
1000
1000
Ein Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4 ist ein Nachweis für die Beleuchtungvon Arbeitsstätten gemäß den Vorgaben der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA), die sich mit der Planung und Berechnung von Beleuchtung in Arbeitsräumen und Arbeitsstätten befasst. Diese Norm stellt sicher, dass die Beleuchtung den spezifischen Anforderungen für eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung entspricht. Dem Beleuchtungsnachweis SIA 387/4 liegt die Norm EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen) zu Grunde und darf nicht vernachlässigt werden.
Sie haben die Möglichkeit den Energienachweis über die webseite www.lighttool.ch (kostenlos) oder mit «RELUX Energie» (kostenpflichtig) zu erstellen.
Sie übergeben mir alle Dokumente und ich erstelle für Sie den Nachweis. Ich arbeite mit «RELUX Energie» und erarbeite die Unterlagen bis zur Unterschrift.
Zu einem Systemnachweis gehören folgende Unterlagen:
Ausdruck von Lichtberechnungen der typischen Räume
Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4
Grundrisspläne mit farblich markierter Nutzung sowie Beleuchtungskonzept (Leuchten, Steuerungskonzept). Aus den Plänen und dem Berechnungsausdruck müssen die Anzahl der Leuchten und deren Steuerung pro Raum nachvollziehbar sein.
Nachvollziehbare Ermittlung der Nettogeschossfläche
Leuchtendatenblätter
Als Grundlage für den Beleuchtungsnachweis SIA 387/4 dient die Norm EN 12464-1. Sie darf nicht vernachlässigt werden und ist teilweise im Arbeitsgesetz der SECO verankert. Die Norm EN 12464-1 legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten fest, um eine angemessene Lichtqualität und Sicherheit zu gewährleisten. Sie definiert Beleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten und Raumarten und berücksichtigt Faktoren wie Sehbedingungen, Ergonomie und visuelle Anforderungen. Ziel ist es, eine produktive und komfortable Arbeitsumgebung zu schaffen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten fördert. Die Norm dient als Leitfaden für Planer und Architekten, um optimale Lichtverhältnisse in Innenräumen zu erzielen.
U.A. unterstützen der Bund und die Kantone Unternehmen dabei, die alten Beleuchtungsanlagen auf LED umzurüsten. Gleichzeitig werden auch Massnahmen zur Steuerung getroffen, die die Energieeffizienz zusätzlich optimieren. Die anfallenden Investitionskosten können je nach Grösse und Art der Nutzung des Gebäudes bei unterschiedlichen Förderprogrammen "angemeldet" werden. Wenn die Bedingungen erfüllt sind und die Massnahmen NOCH NICHT ausgeführt worden sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie mit Fördergeldern dabei unterstützt werden. Die Berechnung der Fördergelder ergibt sich durch die Einsparungen beim Energieverbrauch der Anlage. Ein besonderes Kriterium ist also der Energieverbrauch der neuen Beleuchtungsanlage unter Einhaltung der Norm EN-12464-1. Die Amortisationszeit darf nicht unter 4 Jahren liegen.
Wann beantragen?: Ein Antrag auf Fördergelder für Beleuchtung muss vor Beginn des Projekts (vor Ausführung) gestellt werden!
Das Bundesamt für Energie (BFE) bietet 2 Möglichkeiten, um von diesen Fördergeldern zu profitieren.
lightbank Im Rahmen des BFE und ProKilowatt betrifft diese Möglichkeit vor Allem kleinere und mittlere Projekte. (Förderbeitrag Maximum: 30'000 Franken bei 175.00 CHF pro eingesparte MWh/a).
prokilowatt Die Seite vom Bundesamt für Energie (BFE) Für Grossprojekte. Im Rahmen der «Wettbewerblichen Ausschreibungen» werden jährlich Programme und Projekte, die zu einem sparsameren Stromverbrauch beitragen, evaluiert und finanziell unterstützt.
Es gibt unterschiedliche Zulassungskriterien und Abläufe, die schliesslich zur Auszahlung führen. Auf den Webseiten der Förderprogramme werden diese detailliert aufgelistet. Die wichtigsten Anforderungen gelten für alle Programme gleichermassen:
Checkliste:
Standorte in der ganzen Schweiz
Projektzulassung durch Lightbank oder ProKilowatt vor Beginn der Umsetzung je nach Grösse des Projekts
Energienachweis nach SIA-Norm 387/4 (ohne Aussenbeleuchtungen)
Amortisationszeit grösser als 4 Jahre
Kein Ersatz bereits verbotener Leuchtmittel
Kein reiner Lampenersatz
Beispiel: Betrieb für Verpackungsmaterial mit einer Fläche von 5'010 m². Die gut 400 Balkenleuchten mit Leuchtstoffröhren verschiedener Wattagen wurden durch neue LED-Lichtleisten ersetzt. In den Verkehrsflächen, Lagern, Garderoben und WC-Räumen wurden neu Präsenzmelder installiert; in der Produktion war dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Die jährlich erzielte Energieeinsparung betrug 98.6 MWh/a (also -61 %), was dem Betrieb Fördermittel von 19'500 CHF einbrachte. Bei einer Investition von rund 65'000 CHF betrug die Amortisationszeit 4.4 Jahre.
Dieses Projekt ist eines von vielen hundert Projekten, welche seit 2012 vom Bund (BFE) mit Fördergeldern unterstützt wurde. Zu Beginn (2012) war dies sicherlich ein Anreiz, einerseits auf LED Beleuchtung umzurüsten und gleichzeitig die gesamte Anlage einer Sanierung zu unterziehen. Heute hat sich die LED Beleuchtung durchgesetzt und es ist keine neue Technologie mehr. Die Bevölkerung hat verstanden, dass wir aufgefordert sind, wo immer möglich Energie einzusparen. Da in der Zwischenzeit die Energiekosten massiv gestiegen sind und die zig-1000-fach eingesetzten FL-Leuchten und Halogenleuchtmittel im Handel verboten sind, entschliessen Unternehmen auch ohne diese Zuschüsse die Beleuchtungsanlage zu erneuern. 2025 können Sie noch von Fördergeldern profitieren. Wie lange noch ist ungewiss.
Ablauf
1200
1200
1000
1000
Informationen
Bitte füllen Sie das Formular aus und buchen Sie einen Rückruftermin.
Rückruftermin
Ich bestätige Ihnen den Termin und sende Ihnen eine Teams-Einladung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Unterlagen
Sie senden mir alle nötigen Unterlagen. Ich sende Ihnen daraufhin ein Angebot für meine Leistung.
Dossier / Antrag
Ich erstelle alle Unterlagen, schnüre das komplette Paket, welches zur Einreichung bei den Behörden notwendig ist.